Testament schreiben – ZUKUNFT FAIR MACHEN
Plan International DeutschlandLeitfaden und Tipps: Ein rechtssicheres Testament schreiben und selbstbestimmt die Zukunft gestalten.
Sie möchten Ihr Testament schreiben und selbst bestimmen, wer Ihr Erbe wird? Ob Familie, Freund:innen oder gemeinnützige Organisationen wie Plan International Deutschland – Sie entscheiden, wer von Ihrem Nachlass profitiert. Wenn Sie die gesetzliche Erbfolge umgehen wollen, ist ein Testament nötig. Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Vermögen so aufzuteilen, wie Sie es sich vorstellen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen Mustertestamente, erklären verschiedene Testamentsarten und beantworten wichtige Fragen. Mit unserem kostenlosen Ratgeber unterstützen wir Sie dabei, Ihren letzten Willen verständlich und rechtssicher zu formulieren. Gestalten Sie Ihre Zukunft nach Ihren Vorstellungen und hinterlassen Sie ein nachhaltiges Vermächtnis.
Wie schreibe ich ein Testament?
Welche Art von Testament für Sie die richtige ist, hängt von Ihren Lebensumständen und Ihren Wünschen ab. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Unterschiede zusammengefasst.
Mit einem Testament nachhaltig vererben: Unsere Stiftung Hilfe mit Plan als Erben einsetzen
Wenn Sie Ihr Testament schreiben und mit Ihrem Nachlass die Arbeit von Plan International unterstützen möchten, können Sie unsere Organisation direkt in Ihrem Testament erwähnen. Es ist jedoch besser, die Stiftung Hilfe mit Plan als Erben zu benennen, damit Ihr Vermögen dauerhaft erhalten bleibt und langfristig die Projekte von Plan International unterstützt. So wird sichergestellt, dass Ihre Werte und Ziele auch in Zukunft weiterwirken.
Die Stiftung ist dem Ewigkeitsgrundsatz verpflichtet, sodass Ihr Vermögen langfristig erhalten bleibt. Im Gegensatz zu Vereinen, die Spenden innerhalb von 24 Monaten ausgeben müssen, kann die Stiftung Ihr Geld langfristig anlegen. Das Team der Stiftung Hilfe mit Plan hat viel Erfahrung in der Nachlassgestaltung und Abwicklung und Verwaltung von Immobilien. So können Sie sicher sein, dass wir auch für zukünftige Generationen in Ihrem Sinne Gutes tun.
DIE WICHTIGSTEN GESTALTUNGSMÖGLICHKEITEN
Wenn Sie die Stiftung Hilfe mit Plan in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, können Sie dies mit einer Erbeinsetzung oder einem Vermächtnis tun. Im Folgenden erklären wir die Unterschiede.
Das Vermächtnis
Möchten Sie beim Testament schreiben mit einem Teil Ihres Vermögens Plan-Projekte unterstützen? Sie können der Stiftung Hilfe mit Plan einen bestimmten Vermögensgegenstand als Vermächtnis hinterlassen – etwa einen Geldbetrag, ein Sparkonto, Wertpapiere oder eine Immobilie.
Die Erbeinsetzung
Haben Sie keine nahen Angehörigen oder sind diese bereits ausreichend abgesichert? Dann können Sie auch gemeinnützige Organisationen wie die Stiftung Hilfe mit Plan als Erben einsetzen. Die Stiftung Hilfe mit Plan sorgt als Erbin dafür, dass Ihr letzter Wille respektvoll umgesetzt wird: Sie erfüllt Vermächtnisse und wickelt den gesamten Nachlass professionell und diskret ab.
BEISPIEL FÜR EIN HANDSCHRIFTLICHES TESTAMENT
Anhand eines Beispieltestaments zeigen wir Ihnen, wie ein korrektes Testament aussehen kann. Es beinhaltet die Erbeinsetzung, Vermächtnisanordnung, Ergänzungen und Auflagen.
Erklärungen
- 1. Überschrift: Machen Sie klar, dass es sich um Ihr Testament handelt. „Mein letzter Wille“ ist auch möglich.
- 2. Angaben zur Person: Nennen Sie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum.
- 3. Widerruf: Machen Sie ein altes Testament mit einem Widerruf ungültig.
- 4. Erben bestimmen: Bestimmen Sie Ihre Erben klar mit Vor- und Nachnamen und Geburtsdatum. Legen Sie fest, wie das Vermögen aufgeteilt wird.
- 5. Vermächtnis formulieren: Machen Sie genaue Angaben zum Vermächtnisnehmer und zum Vermögenswert.
- 6. Unterschrift: Vermerken Sie Ort und Datum und unterschreiben Sie mit Ihrem Namen.
- 7. & 8 Ergänzungen: Ergänzen Sie Ihr Testament jederzeit. Unterschreiben Sie alle Änderungen und vermerken Sie Ort und Datum.
- 9. Seitenzahlen: Nummerieren Sie mehrere Seiten und versehen Sie sie mit Ihren Initialen.
Unser kostenfreier Ratgeber für Sie
Ihr Leitfaden für eine sichere Nachlassplanung
Den Einstieg in die Nachlassplanung leicht gemacht: Unser kostenfreier Ratgeber bietet Ihnen wertvolle Informationen und praktische Hinweise zur Testamentsgestaltung. Erfahren Sie, wie Sie mit einem Erbe oder Vermächtnis die weltweite Projektarbeit von Plan International nachhaltig unterstützen können. Inspirierende Geschichten von Plan-Pat:innen zeigen, wie man über das eigene Leben hinaus Gutes bewirkt. Auf Wunsch senden wir Ihnen unseren Ratgeber postalisch zu – unverbindlich und kostenfrei.
Der Ratgeber enthält:
- Broschüre „Vermachen Sie ein Lächeln“ mit berührenden Geschichten von Patenkindern und Plan-Pat:innen sowie Infos zur Nachlassabwicklung
- Broschüre „Vererben Sie Chancen“ mit Details zur gesetzlichen Erbfolge, Testamentsformen und Musterformulierungen
- eine Checkliste für Ihre Vorsorgeplanung
- wichtige Adressen, Literaturempfehlungen und Infos zum digitalen Nachlass
- eine kleine Aufmerksamkeit
Unser Service für Ihre Nachlassplanung
Gemeinnütziges Vererben bietet die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus nachhaltig Gutes zu tun. Doch wie funktioniert es rechtlich und wie stellen Sie sicher, dass Ihr Erbe oder Vermächtnis in die richtigen Hände gelangt? Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung – von Infoveranstaltungen über persönliche Beratung bis hin zu erklärenden Videos.
Gutes weitergeben - Zukunft fair machen.
“Wir sind kinderlos und haben uns schon länger damit beschäftigt, was mit unserem Vermögen einmal passieren soll, wenn wir mal nicht mehr sind. Wir wussten nur, es soll sinnvoll eingesetzt werden. Durch die Stiftung Hilfe mit Plan wurden wir so kompetent und gut verständlich beraten, dass wir uns sofort gut aufgehoben gefühlt haben.”
− Roswitha und Harald Trescher
„Ich möchte mit meinem Testament meine Verwandtschaft entlasten. Sie soll sich nicht um alles kümmern müssen. Es ist mir wichtig, dass ihr die Arbeit abgenommen wird und alles notariell und testamentarisch klar geregelt ist.“
− Rotraud Schönberger
Häufigste Fragen zum Thema Testament schreiben
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist. Soll Ihr Nachlass nur an direkte Verwandte gehen und entspricht die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen, benötigen Sie kein Testament. Möchten Sie jedoch eine befreundete Person oder eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen, ist ein Testament nötig.
Der Gesetzgeber erkennt handschriftliche und notarielle Testamente an. Andere wichtige Formen sind gemeinschaftliche Testamente, wie das Berliner Testament, und Erbverträge. Welche Form für Sie passt, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns an.
Für eine einfache Nachlassregelung reicht oft ein handschriftliches Testament. Bei komplexen Vermögensverhältnissen bietet ein notarielles Testament mehr Sicherheit, damit keine formalen Fehler passieren.Die Kosten für ein notarielles Testament sind gesetzlich geregelt und hängen vom Nachlasswert ab. Bei einem Vermögen von 500.000 Euro betragen die Kosten 935 Euro plus Auslagen und Mehrwertsteuer (Stand 2020).
Die Kosten für ein notarielles Testament sind gesetzlich geregelt. Sie richten sich nach dem Nachlasswert. Bei einem Vermögen von 500.000 Euro beispielsweise fallen Kosten von 935 Euro zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer an (Stand 2020).
Pflichtteilsberechtigt sind Ehepartner:innen und Kinder bzw. bei deren Vorversterben die Enkelkinder. Geschwister und entferntere Verwandte sind nicht pflichtteilsberechtigt. Sind keine Kinder vorhanden, sind die Eltern pflichtteilsberechtigt.
Haben Sie Ihren letzten Willen allein festgelegt, können Sie diesen jederzeit widerrufen oder durch ein neues Testament ersetzen. Ein handschriftliches Testament können Sie jederzeit ändern oder widerrufen. Jede Änderung muss mit Datum, Ort und Unterschrift versehen sein. Ein notarielles Testament ist widerrufen, wenn Sie es aus der amtlichen Verwahrung zurücknehmen.
Bei einem gemeinschaftlichen Testament, wie einem Berliner Testament, liegt eine stärkere Bindung vor. Der Erbvertrag kann nur im beiderseitigen Einverständnis aufgelöst werden. Nach dem Tod eines Partners ist kein Widerruf mehr möglich.
Bewahren Sie Ihr Testament an einem sicheren Ort auf, an dem es leicht gefunden werden kann. Mehr Sicherheit bietet die amtliche Verwahrung, z.B. beim Nachlassgericht. Hierfür fallen Gebühren an: 75 Euro für die Verwahrung und 18 Euro für die Registrierung. Nach Ihrem Tod informiert das Standesamt das Zentrale Testamentsregister, und das Testament wird eröffnet.
Innerhalb des Plan-Verbundes ist das Team der Stiftung Hilfe mit Plan Ansprechpartnerin für alle, die Plan International dauerhaft unterstützen möchten. Die Stiftung kann Sie dabei unterstützen, Ihren letzten Willen zu erfüllen. Unsere Empfehlung: Berücksichtigen Sie die Stiftung Hilfe mit Plan in Ihrem Testament. So sichern Sie die Arbeit von Plan International langfristig ab. Plan International Deutschland und die Stiftung Hilfe mit Plan sind gemeinnützig und von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass das Vermögen, das Sie uns hinterlassen, vollständig den Kindern zugutekommt.
Plan International Deutschland und die Stiftung Hilfe mit Plan sind gemeinnützig und von der Erbschaftssteuer befreit. Daher kommt das Vermögen, das Sie uns zuwenden, in voller Höhe den Kindern zugute.