Spenden von der Steuer absetzen
Die nachhaltig angelegten Selbsthilfeprojekte und die dazugehörigen Kampagnen werden über Patenschaften, Spenden von Einzelpersonen und Gemeinschaften, öffentliche Mittel und Firmenkooperationen finanziert. Helfen auch Sie mit Ihrer Spende, einer dauerhaften Patenschaft für ein Kind oder einer eigenen Spenden-Aktion, bei der Sie den Betrag – egal in welcher Höhe – online direkt überweisen können.
Plan International bietet Ihnen dabei verschiedene Formen der Spende an: Neben dem allgemeinen Spendenkonto und den Patenschaften können Sie auch gezielt für zum Beispiel den Mädchen-Fonds oder den Nothilfe-Fonds spenden und so Projekte für Bildung, Hygiene und Kinderschutz unterstützen. Oder möchten Sie lieber Geld in unser Sinnvoll Schenken investieren und ein Huhn einer Familie in Ecuador oder ein Fahrrad einem jungen Menschen in Uganda schenken? Auch das ist bei Plan International möglich.
Erfahren Sie mehr über unsere Projekte bei Sinnvoll Schenken.
Spende steuerlich absetzbar
Wenn Sie mit einer Geld-Spende eines unserer Projekte unterstützen, helfen Sie nicht nur Kindern und Familien in Entwicklungsländern, auch Sie werden belohnt: Den gespendeten Betrag können Sie steuerlich absetzen. Voraussetzung für diesen Sonderausgabenabzug ist, dass das Geld an gemeinnützige Organisationen geht, die aufgrund ihrer Tätigkeit selbst steuerbefreit sind. Diese Voraussetzung kann Plan International erfüllen: Uns wurde aufgrund der Förderung mildtätiger Zwecke die Steuerfreiheit von der Körperschaftssteuer für den ideellen Bereich bescheinigt. Aus diesem Grund können Sie Ihre Spende in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Wie die Spende von der Steuer absetzbar wird
Laut Paragraph 10b EStG können Sie eine Spende bei Plan International steuerlich abziehen. Was Sie spenden, muss dafür nur nachgewiesen werden. Bei einem Betrag bis 300 Euro reicht dem Finanzamt als gültiger Spendenbeleg ein vereinfachter Spendennachweis in Verbindung mit einer Kopie des Kontoauszugs oder des Überweisungsträgers. Ersichtlich sein muss der Name des Auftraggebenden, der Name der empfangsberechtigten Person, die Kontonummern und der Buchungstag.
Bei Online-Spenden ist außerdem die Buchungsbestätigung des Drittanbieters nötig. Bei Spenden über 300 Euro benötigt es einer so genannten Spendenbescheinigung. Diese wird Ihnen immer im Februar automatisch zugesendet, so dass Sie diese mit Ihrer Steuererklärung einreichen können.
Bei Plan International kann jeder seine Spende von der Steuer absetzen. Auch bei unserem Spendenprodukt „Sinnvoll schenken“ kann die schenkende Person den Betrag von der Steuer absetzen, die beschenkte Person kann den Betrag allerdings nicht bei der Steuererklärung angeben und absetzbar geltend machen. Zudem ist unsere Patenschaftt steuerlich absetzbar.
Sie wollen etwas Sinnvolles verschenken? Stöbern Sie durch unsere sinnvollen Geschenkideen oder werden Sie Pat:in für ein Kind. Auch diese Ausgaben können Sie beim Finanzamt angeben und absetzen.
Weitere Informationen zur Patenschaft.
Fragen zur Spendenbescheinigung
Die Zuwendungsbestätigungen werden von Plan jeweils im Februar erstellt. Der postalische Versand erfolgt jeweils Mitte Februar. Parallel hierzu erfolgt gegebenenfalls auch die Einstellung der Bestätigungen in ein digitales Postfach, sowie die elektronische Übermittlung an das Portal „FinanzOnline“ für Pat:innen in Österreich.
Nein, der Versand per Mail ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. Als Alternative hierfür bietet Plan die Einstellung der Jahreszuwendungsbestätigung in das digitale Postfach in „Mein Plan“ an.
In der Zuwendungsbestätigung werden ausschließlich Spenden für unsere Projektarbeit bescheinigt, hierzu zählen selbstverständlich auch die Patenschaftsbeiträge. Zahlungen für die Bestellung von Geschenken aus dem Plan-Shop oder Porto zum Versand von Geschenken können nicht bescheinigt werden.
Für den digitalen Erhalt der Zuwendungsbestätigung muss eine Anmeldung in „Mein Plan“ über unsere Website erfolgen. Dort muss der Einstellung der Zuwendungsbestätigung in das digitale Postfach explizit zugestimmt werden, damit dies geschieht. Alle danach erstellten Jahreszuwendungsbestätigungen werden dann dort digital zur Verfügung gestellt.
Nur wer sich über unsere Website in „Mein Plan“ angemeldet und dort explizit der digitalen Zustellung der Zuwendungsbestätigung zugestimmt hat, erhält diese auch digital. Wer dies bislang nicht getan hat, erhält seine Zuwendungsbestätigung unverändert postalisch.
Überweisungen sollten bis spätestens 20. Dezember erfolgt sein, Spenden im Lastschriftverfahren über unsere Website idealerweise noch früher. Für spätere Zahlungen können wir keine Garantie mehr übernehmen, dass Sie noch in die Bestätigung des laufenden Jahres einfließen.
Nein, zwar kann die Patenschaft auf zwei Namen geführt werden, es kann aber nur eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.
Die Zuwendungsbestätigung geht an die Person, die die Patenschaftsbeiträge bezahlt.