Mit Ihrer Testamentsspende ZUKUNFT FAIR MACHEN

Ihr letzter Wille zählt. Gestalten Sie ihn aktiv – und vermachen Sie ein Lächeln.

Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Nachlass ist auch eine Gelegenheit, auf das eigene Leben zurückzublicken: Habe ich gut gelebt? Positives bewirkt? Was bleibt von dem, was mir wichtig ist? Ihr Erbe ist nicht nur eine Verbindung von Familie, Erinnerung, Vermögen und Wissen – es ist auch eine Chance, soziale Werte, Hoffnung und Chancen weiterzugeben.

Ein Testament oder Erbvertrag gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Wünsche festzuhalten und Ihren Nachlass individuell zu gestalten. Neben Angehörigen können Sie Freund:innen oder gemeinnützige Zwecke berücksichtigen, beispielsweise die Förderung von Kinderrechten weltweit. Das gibt ein gutes Gefühl und sorgt dafür, dass Ihr Vermächtnis nachhaltig wirkt. Mit Ihrem Engagement können Sie ein Lächeln vermachen – ein Lächeln, das weit über Ihr eigenes Leben hinausstrahlt und die Welt ein Stück gerechter macht.

Unser kostenfreier Ratgeber für Sie

Ihr Leitfaden für eine sichere Nachlassplanung

Den Einstieg in die Nachlassplanung leicht gemacht: Unser kostenfreier Ratgeber bietet Ihnen wertvolle Informationen und praktische Hinweise zur Testamentsgestaltung. Erfahren Sie, wie Sie mit einem Erbe oder Vermächtnis die weltweite Projektarbeit von Plan International nachhaltig unterstützen können. Inspirierende Geschichten von Plan-Pat:innen zeigen, wie man über das eigene Leben hinaus Gutes bewirkt. Auf Wunsch senden wir Ihnen unseren Ratgeber postalisch zu – unverbindlich und kostenfrei.

Jetzt Ratgeber bestellen

Der Ratgeber enthält:

  • Broschüre „Vermachen Sie ein Lächeln“ mit berührenden Geschichten von Patenkindern und Plan-Pat:innen sowie Infos zur Nachlassabwicklung
  • Broschüre „Vererben Sie Chancen“ mit Details zur gesetzlichen Erbfolge, Testamentsformen und Musterformulierungen
  • eine Checkliste für Ihre Vorsorgeplanung
  • wichtige Adressen, Literaturempfehlungen und Infos zum digitalen Nachlass
  • eine kleine Aufmerksamkeit

So wirkt Ihr Nachlass für Kinderrechte weltweit.

Wenn Sie mit Ihrem Nachlass die Arbeit von Plan International Deutschland e. V. unterstützen möchten, können Sie unsere Organisation direkt in Ihrem Testament erwähnen. Noch dauerhafter wirkt Ihre Testamentsspende, wenn Sie unsere Stiftung Hilfe mit Plan als Erbin benennen. So bleibt Ihr Vermögen erhalten und unterstützt nachhaltig die Projekte von Plan International. Die Stiftung handelt nach dem Ewigkeitsgrundsatz und legt Ihr Vermögen langfristig an – im Gegensatz zu Vereinen, die Spenden innerhalb von 24 Monaten verwenden müssen.

Die Stiftung Hilfe mit Plan verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der verantwortungsvollen Begleitung von Testamentsgestaltungen. Wir arbeiten eng mit einem juristischen Fachnetzwerk zusammen, insbesondere mit den Erbrechtsanwältinnen von Stiftungszentrum.law, um Ihre Wünsche rechtlich sicher umzusetzen. Als gemeinnützige Organisation sind wir zudem von der Erbschaftssteuer befreit, sodass jeder Cent aus Nachlässen direkt in unsere Projekte fließt.

Unser erfahrenes Team kümmert sich nicht nur um die Nachlassgestaltung, sondern auch um die versierte Abwicklung Ihres Erbes – von der Haushaltsauflösung bis zur Grabpflege. Mit einer Testamentsspende stellen Sie sicher, dass Ihre Werte und Ziele auch in Zukunft weiterwirken und schenken kommenden Generationen Perspektiven.

Für alle Fragen rund um das Thema Nachlass steht Ihnen Dagmar Löffler, unsere erfahrene Ansprechpartnerin in der Stiftung Hilfe mit Plan, zur Seite. Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin unterstützt sie seit Jahren Menschen dabei, ihren Nachlass sinnstiftend und nachhaltig zu gestalten – für eine Zukunft, die Hoffnung und Chancen schenkt.

Unsere Expertin von der Stiftung Hilfe mit Plan beantwortet Ihre Fragen.
Telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch. 

Foto von Dagmar Löffler. Ansprechpartnerin Nachlass und Nachlassabwicklung.

Dagmar Löffler
Ansprechpartnerin Nachlässe
Stiftung Hilfe mit Plan
Tel.: 040/607 716 - 170
E-Mail: dagmar.loeffler@stiftung-hilfe-mit-plan.de

Bleiben Sie im Wir und Jetzt.

Ihre Möglichkeiten der Nachlassgestaltung.

Mit einem Nachlass zugunsten eines gemeinnützigen Zwecks können Sie Ihre Werte weitergeben und Projekte fördern, die Ihnen am Herzen liegen. Ob durch ein Vermächtnis, eine Erbeinsetzung oder einen Vertrag zugunsten Dritter – es gibt viele Wege, mit Teilen oder dem gesamten Nachlassvermögen Gutes zu tun. Bei komplexen Vermögenswerten oder besonderen Wünschen empfehlen wir dringend eine rechtliche Beratung. Auf Wunsch vermitteln wir Sie gerne an die erfahrenen Anwältinnen des Stiftungszentrum.law, die Sie unhabhängig,individuell und fachkundig unterstützen. So schaffen Sie Klarheit und Sicherheit für Ihren letzten Willen.

Das Vermächtnis

Ein Vermächtnis ist eine Anweisung in Ihrem Testament. Damit können Sie Geld, Immobilien oder Wertpapiere gezielt an Plan International weitergeben, ohne die Organisation als Erbin einzusetzen. Die Erb:innen sorgen dafür, dass das Vermächtnis erfüllt wird. So wird ein Teil Ihres Nachlasses direkt für gemeinnützige Projekte genutzt.

Die Vorteile
Vorteile Vermächtnis
  • Gezielte Unterstützung: Sie legen fest, welcher Teil Ihres Vermögens dem guten Zweck zugutekommt.
  • Flexibilität: Gemeinnützige Organisationen können bedacht werden, ohne Erb:innen einzuschränken.
  • Nachhaltige Wirkung: Ihr Beitrag fördert langfristig wichtige Projekte und hinterlässt eine positive Wirkung.
Die Erbeinsetzung

Haben Sie keine nahen Angehörigen oder möchten Sie mit Ihrem Testament Gutes tun? Sie können die Stiftung Hilfe mit Plan als Erbin einsetzen. Wir kümmern uns um die gesamte Nachlassabwicklung, einschließlich Verwaltung, Haushaltsauflösung und Grabpflege, und setzen Ihren letzten Willen respektvoll um. Ihr Nachlass fließt vollständig in unsere gemeinnützigen Projekte und unterstützt nachhaltig wichtige Ziele.

Die Vorteile
Vorteile Erbeinsetzung
  • Steuerfrei: Ihr Nachlass wird vollständig für den guten Zweck genutzt.
  • Komplette Abwicklung: Wir übernehmen Nachlassverwaltung, Haushaltsauflösung und auf Wunsch Grabpflege.
  • Nachhaltige Wirkung: Ihr Vermögen unterstützt langfristig wichtige Projekte

 

Der Vertrag zugunsten Dritter

Ein Vertrag zugunsten Dritter ist eine Vereinbarung, mit der Sie festlegen, dass Plan International nach Ihrem Tod Geld aus einer Versicherung oder einem Sparkonto erhält. Der Vertrag regelt, dass diese Leistung direkt an die Organisation geht und nicht in den Nachlass fällt. So unterstützen Sie gezielt gemeinnützige Projekte.

 

Die Vorteile
Vorteile Vertrag zugunsten Dritter
  • Steuerfrei: Als gemeinnützige Organisation nutzen wir die gesamte Summe für unsere Projekte.
  • Flexibilität: Sie können den Vertrag jederzeit anpassen oder widerrufen.
  • Direkte Unterstützung: Der Betrag wird direkt ausgezahlt und muss nicht über den Nachlass abgewickelt werden.

Das kann ein Erbe bewirken: Wasser für ein gesundes Leben.

Nach dem plötzlichen Tod ihres Sohnes erbte Annelies Kretzschmar sein Vermögen. Da er in Brasilien lebte und eine starke Bindung zum Land hatte, entschied sie sich als langjährige Plan-Patin, sein Erbe den brasilianischen Kindern zu widmen. Die Erbabwicklung dauerte sieben Jahre. Kurz nach Abschluss im Frühjahr 2020 verstarb auch Annelies Kretzschmar. Ihr Erbe ging an die Stiftung Hilfe mit Plan. Zu dieser Zeit entwickelte Plan International Deutschland das Projekt „Wasser für ein gesundes Leben“ in Brasilien, welches gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation in den Projektgebieten, z. B. den Bau von Wasserversorgungssystemen sowie Schulungen zu Hygiene, gesunden Lebensgewohnheiten und Kinderschutz umfasste. Im Sinne der Unterstützerin wurde das Erbe für die Erweiterung dieses Projektes verwendet. Das Vermächtnis von Annelies Kretzschmar und ihres Sohnes lebt somit weiter und verbessert das Leben der Kinder in Brasilien nachhaltig. Mehr zum Projekt erfahren Sie im Video.

Tipps und Hinweise zur Testamentsgestaltung

Sie möchten sich aktiv Ihrer Nachlassplanung widmen und benötigen eine Übersicht zu rechtlichen Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten? Wir haben für Sie wertvolle Informationen zusammengestellt. Bei individuellen Anliegen können Sie sich darüber hinaus gern an unsere Ansprechpartnerin für Nachlässe wenden.

Anwältinnen des Stiftungszentrum.law
Infoveranstaltungen

Möchten Sie mehr über das deutsche Erbrecht und das Schreiben eines Testaments wissen? In unseren kostenlosen Infoveranstaltungen erklären erfahrene Rechtsanwältinnen die wichtigsten Themen. Sie nehmen sich auch Zeit für Ihre persönlichen Fragen. Melden Sie sich zu einer Veranstaltung an, die zu Ihnen passt. Ob online oder vor Ort in Ihrer Nähe – finden Sie jetzt die aktuellen Termine!

Eine Hand beim Testament schreiben für eine Testamentsspende
Testament schreiben

Damit ein Testament rechtssicher ist, gilt es einige Dinge zu beachten. Benötige ich überhaupt ein Testament? Ist ein handschriftliches oder notarielles Testament das Richtige? Was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis? Was bedeutet Pflichtteilsanspruch? Auf unserer Seite „Testament schreiben“ haben wir Ihnen viele hilfreiche Tipps und Informationen zusammengestellt.

Häufige Fragen zum Thema Testamentspende

Eine Testamentsspende bedeutet, dass Sie eine Organisation in Ihrem Testament bedenken, indem Sie einen Teil Ihres Vermögens – oder auch Ihr gesamtes Vermögen – für deren gemeinnützige Arbeit einsetzen. Sie können dabei bestimmen, ob Ihre Spende für einen bestimmten Zweck genutzt werden soll oder allgemein für die Organisation.

Mit einer Testamentsspende können Sie über Ihr Leben hinaus Gutes bewirken und Ihre Werte weitertragen. Indem Sie unsere Organisation bedenken, unterstützen Sie wichtige Projekte, die Chancengleichheit, Bildung und soziale Gerechtigkeit fördern – und gestalten so eine bessere Zukunft mit.

Innerhalb des Plan-Verbundes ist das Team der Stiftung Hilfe mit Plan Ansprechpartnerin für alle, die die Arbeit von Plan International dauerhaft unterstützen wollen. Als Stiftung können wir Sie bestmöglich bei der Erfüllung Ihres letzten Willens unterstützen und Ihre Hilfe für Plan entfaltet mehrfache Wirkung. Unsere Empfehlung: Bedenken Sie direkt die Stiftung Hilfe mit Plan in Ihrem Testament. Das Stiftungsrecht gibt uns die Möglichkeit, die Arbeit von Plan International besonders nachhaltig zu fördern. Während eingetragene Vereine wie z.B. Plan International Deutschland e.V. dazu verpflichtet sind, Nachlässe zeitnah zu verausgaben, haben Stiftungen den Vorteil, die anvertrauten Mittel z.B. für besondere Projekte über einen längeren Zeitraum zu verwenden oder dem Stiftungskapital zuzuführen. So ermöglichen Sie mit Ihrem Nachlass die Arbeit von Plan International langfristig abzusichern.

Sie können in Ihrem Testament festlegen, ob Ihre Spende für ein bestimmtes Projekt oder einen bestimmten Zweck verwendet werden soll. Unsere Organisation verpflichtet sich, Ihre Wünsche umzusetzen. Darüber hinaus können Sie uns jederzeit kontaktieren, um Ihre Vorstellungen zu besprechen.

Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Es ist ratsam, Änderungen schriftlich und in korrekter Form vorzunehmen, damit sie rechtlich gültig sind

Welche Form der Nachlassregelung für Sie die richtige ist, bestimmt sich weitgehend aus Ihren individuellen Lebensumständen und Ihren Wünschen als Erblasser:in. Gerne klären wir erste Fragen mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns gerne für eine unverbindliche Nachlassberatung an. Zudem haben wir Ihnen auf unserer Seite „Testament schreiben“ viele hilfreiche Informationen und Tipps zum Thema zusammengestellt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist. Wenn Ihr Nachlass ausschließlich an direkte Angehörige gehen soll und die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen entspricht, benötigen Sie meist kein Testament. Möchten Sie hingegen eine befreundete Person oder eine gemeinnützige Körperschaft, z.B. eine Stiftung bedenken, ist ein Testament nötig.

Für eine einfache Nachlassgestaltung reicht ein handschriftliches Testament meistens aus. Bei komplexen erbrechtlichen Gegebenheiten stellt ein notarielles Testament in der Regel sicher, dass Ihnen keine formalen Fehler oder missverständliche Formulierungen unterlaufen, die das Testament unwirksam und Ihren letzten Willen ungültig machen.

Es ist möglich, sowohl Ihre Familie als auch eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament zu berücksichtigen. Pflichtteilsberechtigte Personen haben gesetzlich garantierte Ansprüche, die nicht umgangen werden können. Mit guter Planung können Sie jedoch sicherstellen, dass Ihre Wünsche und die Ansprüche Ihrer Angehörigen gleichermaßen berücksichtigt werden.

Wenn Sie keine direkten Angehörigen oder Erb:innen haben und kein Testament verfassen, fällt Ihr Nachlass gemäß der gesetzlichen Erbfolge an den Staat. In diesem Fall wird Ihr Vermögen staatlich verwaltet und möglicherweise in den allgemeinen Haushalt eingebracht, ohne dass Sie Einfluss darauf haben, wie es verwendet wird.

Mit einem Testament hingegen können Sie selbst entscheiden, wie Ihr Vermögen eingesetzt wird. Sie haben die Möglichkeit, Personen oder Organisationen zu bedenken, die Ihnen wichtig sind. Wenn Sie möchten, dass Ihr Vermögen für einen guten Zweck verwendet wird, können Sie in Ihrem Testament festlegen, dass es einer Organisation zugutekommt, die sich für Themen einsetzt, die Ihnen am Herzen liegen – zum Beispiel Bildung, Kinderrechte und Chancengleichheit. So bleibt Ihr Vermächtnis lebendig und bewirkt etwas Positives für kommende Generationen.

Ja, eine Testamentsspende an eine gemeinnützige Organisation ist von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass der volle Betrag Ihrer Spende für den guten Zweck verwendet werden kann.

Ihre Hilfe wirkt

Spendenverwendung

Ihre Hilfe kommt an

Für uns als Kinderhilfsorganisation Plan International Deutschland e.V. ist Transparenz besonders wichtig: Pat:innen, Förder:innen, Spender:innen sollen erfahren, was mit ihrer Spende geschieht. Um dies zu garantieren, hält sich Plan International an verbindliche Regularien.

Geprüfte Transparenz

Geprüfte Transparenz

Unter anderem verpflichten wir uns dazu, transparent zu arbeiten, sparsam zu wirtschaften und sachlich zu informieren. Dafür bekommen wir vom Deutschen Zentralinstitut für Soziale Fragen (DZI) das Spendensiegel zuerkannt.

Unsere Unterstützer:innen sprechen für uns

Wir sind ausgezeichnet

Bei der Prüfung der Kundenzufriedenheit von TÜV NORD erhält Plan International Deutschland eine Weiterempfehlungsquote von 95%.

Zudem ist Plan International Deutschland mit dem eKomi Siegel ausgezeichnet mit einer Bewertung von 4,9 von 5 Sternen.