Am 20. November ist internationaler Tag der Kinderrechte. Der Welttag erinnert daran, dass im Jahr 1989 die Vereinten Nationen (UN) die Kinderrechtskonvention beschlossen haben, die heute von fast allen Ländern auf der Welt anerkannt ist. Zusätzlich zu den allgemeinen Menschenrechten wurden spezielle Kinderrechte verfasst, weil Kinder, anders als die meisten Erwachsenen, andere Fürsorge benötigen, viele Dinge nicht selbst entscheiden können und deshalb auch besonders schutzbedürftig sind. In diesem Artikel stellen wir zehn Fakten vor, die die Kinderrechte und ihre Geschichte näher erläutern.
Im Mittelalter gab es keine Unterscheidung zwischen Erwachsenen und Kindern. Die Kinder galten lange als Besitztum der Eltern, mussten Arbeiten verrichten und wurden unter dem gleichen Strafrecht verurteilt wie Erwachsene. Erst später gab es überhaupt ein Konzept von Kindheit als ein separater Lebensabschnitt, in dem Kinder geschützt und gefördert werden sollten.
Auch Deutschland hat das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen“ – so lautet der offizielle, lange Titel der Konvention – unterzeichnet. Zu Beginn hatte die Bundesregierung noch Vorbehalte eingeräumt, die die Bereiche Asyl und Eltern betrafen. 2010 wurden diese allerdings von der Bundesregierung zurückgenommen.
Die Kinderrechte sorgen dafür, dass allen Kindern Schutz, Förderung und Beteiligung garantiert wird. Diese Überkategorien sind in den 54 Artikeln der Kinderrechtskonvention ausgearbeitet. Vorrangig ist dabei das Kindeswohl, das als Grundpfeiler der Konvention angesehen wird. Alle Kinderrechte zahlen auf dieses Prinzip ein.
Die Kinderrechte gelten für jedes Kind unter 18 Jahren, unabhängig von Herkunft, Religionszugehörigkeit, Gesundheit, Sprache oder Geschlecht. Diese Gleichberechtigung ist im zweiten Artikel der Kinderrechtskonvention festgehalten.
Die Kinderrechtskonvention ist von 196 Staaten ratifiziert worden. Damit ist sie die Konvention mit den meisten Vertragsstaaten. Die USA sind der einzige UN-Mitgliedsstaat, der die Konvention nicht ratifiziert hat.
Damit Erwachsene die Kinderrechte achten und Kinder ihre Rechte einfordern können, müssen sie über diese Rechte Bescheid wissen. Daher sind die Staaten dazu verpflichtet, Informationsmaterial zur Kinderrechtskonvention – auch speziell für Kinder und Jugendliche – bereitzustellen und zu verbreiten. Das ist in Artikel 42 festgehalten.
Es gab immer wieder Bemühungen, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Zuletzt ist 2021 ein entsprechendes Vorhaben der Großen Koalition gescheitert. Auch Plan International Deutschland fordert eine Aufnahme ins Grundgesetz, damit das Kindeswohl Vorrang bekommt, der Staat noch stärker in die Pflicht genommen wird, die Kinderrechte besser umgesetzt werden können und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in gesellschaftlichen Prozessen sichergestellt wird.
Sowohl die Regierungen als auch die Zivilgesellschaft müssen Berichte vorlegen, in denen sie über den Stand der Umsetzung der Kinderrechte im eigenen Land informieren. In Deutschland wird die Zivilgesellschaft vertreten durch die National Coalition, ein Zusammenschluss von über 100 kinderrechtlich arbeitenden Organisationen – darunter auch Plan International Deutschland.
Beispielsweise werden in vielen Ländern Mädchen ihr Leben lang schlechter behandelt als Jungen, und nicht alle Kinder können zur Schule gehen. Manche müssen sogar schwere Arbeiten verrichten. Besonders in Krisenzeiten wie im Krieg, auf der Flucht oder während der Pandemie werden die Rechte von Kindern hintenangestellt.
Plan International richtet seine Arbeitsgrundsätze nach der UN-Kinderrechtskonvention aus. Unsere Programme und Projekte zielen darauf ab, Kinder über ihre Rechte aufzuklären, Gemeinden kinderfreundlicher zu gestalten, Eltern und Schulen zu unterstützen und nachhaltige Beteiligungsstrukturen zu schaffen, damit Kinder und Jugendliche über die Themen mitentscheiden können, von denen sie betroffen sind.