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Das Lieferkettengesetz ist heute im Bundesrat. Ein erster Schritt zum Schutz der Menschenrechte! ©Canva
Das Lieferkettengesetz ist heute im Bundesrat. Ein erster Schritt zum Schutz der Menschenrechte! ©Canva
25.06.2021 - von Sascha Balasko

Neues Lieferkettengesetz: Bundesregierung muss auf EU-Ebene nachbessern

Kinderrechtsorganisationen begrüßen Verabschiedung des Lieferkettengesetzes zwar als wichtigen Anfang für den Schutz von Kindern, weitere Schritte müssen aber folgen

Nach der heutigen Verabschiedung des Lieferkettengesetzes im Bundesrat fordern sechs Kinderrechtsorganisationen Nachbesserungen auf europäischer Ebene. Danach soll die neue Bundesregierung bei der Europäischen Union (EU) darauf hinwirken, ein starkes und wirksames Gesetz auf den Weg zu bringen, das die Rechte von Kindern in Lieferketten wirksamer schützt, erklären Kindernothilfe, Plan International Deutschland, Save the Children, terre des hommes, UNICEF Deutschland und World Vision Deutschland. „Das deutsche Lieferkettengesetz ist zwar ein wichtiger Schritt für den Schutz von Kinderrechten in globalen Lieferketten. Die deutsche Bundesregierung muss die hierin beschlossenen menschenrechtlichen Verpflichtungen ernst nehmen und die Umsetzung gemeinsam mit deutschen Unternehmen vorantreiben. Es kann aber nur ein Anfang sein, da es noch große Lücken aufweist“, so die Organisationen.

Eine Regelung auf EU-Ebene sollte sich künftig explizit auf die UN-Kinderrechtskonvention berufen, fordern die Organisationen. Auf diese Weise würden die speziellen Bedürfnisse von Kindern berücksichtigt und Kinder als eigene Interessensgruppe mit spezifischen Rechten anerkannt.

Das EU-Gesetz sollte in der Hinsicht den im EU-Parlament verabschiedeten „Empfehlungen an die EU-Kommission zur Sorgfaltspflicht und Rechenschaftspflicht von Unternehmen“ folgen. Darin wird sehr deutlich auf die speziellen Bedürfnisse vulnerabler Gruppen – darunter auch Kinder – eingegangen. Allein dadurch könnten sich eine Reihe von Schwachstellen des deutschen Lieferkettengesetzes aus dem Weg räumen lassen. Auf diese hatten die Organisationen bereits in einem gemeinsamen Appell im April hingewiesen.

Ein starkes und wirksames Gesetz auf EU-Ebene würde gleiche Verpflichtungen und Wettbewerbsbedingungen schaffen und Unternehmen, die sich bereits heute für die Achtung der Menschenrechte in ihrer Lieferkette engagieren, nicht benachteiligen. Aus kinderrechtlicher Sicht besteht die Hoffnung, dass ein künftiges EU-Gesetz umfassender zum wirksamen Schutz vor Missbrauch und Ausbeutung sowie der Förderung von Kinderrechten in Lieferketten beiträgt als es das nun beschlossene deutsche Lieferkettengesetzes verspricht.

Die Organisationen fordern betroffene Unternehmen zudem dazu auf, das Gesetz bereits jetzt zum Anlass zu nehmen, die Rechte von Kindern innerhalb der gesamten Lieferkette zu schützen, so wie es die UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte (UNLPs) vorsehen. Dies kann Unternehmen auf eine künftige strenger gefasste EU-Regulierung vorbereiten.

Hier gehts zum gemeinsamen Appell vom April 2021


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